Rundbrief 152 vom 26.August 2023

Aktionsbündnis gegen Wohnungsnot und Stadtzerstörung, Rundbrief 152

ProtestkundgebungGefangen & WohnungslosEntkriminalisierung von ObdachlosigkeitBAG Wohnungslosenhilfe zu KölnZum LesenSendungen, Meldungen, NachrichtenTermine

Protestkundgebung vor der Ratssitzung am 7.September 2023 um 15 Uhr auf dem Theo-Burauen-Platz
Für die Rücknahme der Mieterhöhungen der GAG
Für die Abschaffung der Obdachlosigkeit

Die Kölner Grünen haben auf ihrem Parteitag im November 2019 unter den Titel „Lebenswertes und bezahlbares Wohnen in Köln“ „Lösungsansätze für die Stadt der Zukunft“ beschlossen.
https://www.gruenekoeln.de/partei/beschluesse/nachricht/lebenswertes-und-bezahlbares-wohnen-in-koeln-3628

Sie wollten „den Anteil öffentlich-geförderter und langfristig gemeinwohl-orientierter Wohnungen erhöhen.“

Sie forderten „die Gründung mindestens eines neuen Trägers oder einer neuen gemeinwohlorientierten Gesellschaft für spezielle Bauprojekte, die einen hohen Anteil geförderten und bezahlbaren Wohnraums zum Ziel haben.“

Sie wollten darauf drängen „städtische Grundstücke nur noch an Gesellschaften in öffentlicher Trägerschaft, gemeinwohlorientierten Genossenschaften  und Wohngruppen zu vergeben.“

Um die Mietpreise zu stabilisieren erklärten sie: „Auf städtischen Grundstücken sind mindestens 70% öffentlich geförderter Wohnungsbau zu schaffen.“

Um die Flächen besser zu nutzen beschlossen sie: „Bei Bebauungsplänen in Köln werden wir auf absehbare Zeit dem Bau neuer Einfamilien- (Reihen-)-Häuser aufgrund ineffizienter Flächennutzung nicht mehr zustimmen.“

Obwohl stärkste Fraktion im Rat, haben sie nichts davon umgesetzt.

Wir mobilisieren zur Ratssitzung am 7. September 2023 um von den Ratsmitgliedern zu verlangen, die Mieterhöhungen der GAG zurückzunehmen.

Wir mobilisieren weiter für die Abschaffung der Obdachlosigkeit. Köln hat mehr Leerstände als Obdachlose auf der Straße. Das Existenzrecht der Obdachlosen auf der Straße und das Menschenrecht auf Wohnen müssen in unserer Stadt Vorrang vor den Eigentumsrechten derjenigen haben, die Wohnungen leer stehen lassen.

Im Erscheinen

Klaus Jünschke: Gefangen & Wohnungslos. Gespräche mit Obdachlosen in Haft

470 Seiten, 40 Abbildungen, 25 Euro
https://weissmann-verlag.de/

Am 13. Februar 2020 hat der Bundestag beschlossen, die von den Nazis als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten und in den Konzentrationslagern Internierten als Opfer des Nationalsozialismus anzuerkennen. Erst seither gilt: „Niemand war zu Recht in einem Konzentrationslager“.  Da die Vorurteile gegen die damals Verfolgten und Ermordeten sogenannten Kleinkriminellen, Wohnungslosen, Prostituierten, Arbeitslosen und andere Unangepassten noch heute weiterleben, soll ab 2024 eine Ausstellung aufklären und mithelfen ihre andauernde Diskriminierung zu beenden. Über die Planung der Ausstellung informiert  die Website www.die-verleugneten.de

Angesichts der in den letzten zehn Jahren europaweit um 70 % gestiegenen Obdachlosenzah-len forderte das Europäische Parlament am 24.11.2020 die Mitgliedstaaten auf, die Obdachlosigkeit bis 2030 zu beseitigen. In der Pressemitteilung wurde festgestellt:
  Obdachlosigkeit ist eine der schwersten Formen von Armut, die durch ein Zusammenspiel struktureller, institutioneller und persönlicher Faktoren verursacht wird 
  EU-Länder sollten Obdachlosigkeit entkriminalisieren und gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Diensten wie Gesundheitsversorgung, Bildung und Sozialleistungen gewähren.

Vom Statistischen Bundesamt seit Jahren dokumentiert, ist in der Öffentlichkeit unbekannt geblieben, dass die Wohnungslosen die am meisten überrepräsentierte soziale Gruppe in den deutschen Gefängnissen sind. Das kommt auch, aber nicht nur von der Ersatzfreiheitsstrafe, die diejenigen ins Gefängnis bringt, die eine Geldstrafe nicht bezahlt haben. Da die Bundesregierung gerade beschlossen hat, die Ersatzfreiheitsstrafe nicht abzuschaffen, sondern nur die Straflänge zu halbieren, ändert sich daran nichts.

Um die Überrepräsentation der Wohnungslosen und Obdachlosen in den Gefängnissen zu skandalisieren, ist Klaus Jünschke in die Justizvollzugsanstalten Köln, Siegburg und Rheinbach gegangen und hat mit 20 Wohnungslosen und Obdachlosen gesprochen.  Aus den Erzählungen über die Gründe, die zur Inhaftierung führten, und aus den Berichten über die Haftsituation und die Zukunftsaussichten ist das Buch „Gefangen & Wohnungslos“ entstanden,  das die Öffentlichkeit über eine soziale Notlage informiert, deren Behebung überfällig ist. Auf die Wohnungslosigkeit muss mit Wohnungsschlüsseln und nicht mit Handschellen reagiert werden. Wohnen ist ein Menschenrecht.

Das von der Stadt Köln und den Vereinen Arche für Obdachlose e.V. und Mach Mit e.V. geförderte Buch erscheint im Kölner Weissmann Verlag.

Entkriminalisierung von Obdachlosigkeit und Armut

Sehr geehrte Damen und Herren,
Der UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-poverty  
und der Sonderberichterstatter für das Recht auf angemessenes Wohnen https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-housing  
würden sich freuen, wenn der nachstehende Aufruf zur Einreichung von Beiträgen an deutschsprachige Institutionen und Wissenschaftler, die sich mit der Reform der Strafjustiz befassen, weitergeleitet werden könnte, um sie zu ermutigen, einschlägige Forschungsarbeiten, Veröffentlichungen und Positionspapiere, die sie im Zusammenhang mit diesem Aufruf veröffentlicht haben, einzureichen, da wir davon ausgehen, dass z. B. Freiheitsentzug aufgrund der Unfähigkeit, eine Geldstrafe zu zahlen, auch in Deutschland, der Schweiz und Österreich ein Thema ist. Darüber hinaus sind unseres Wissens nach in mehreren deutschsprachigen Ländern Gesetze und Verordnungen in Kraft, die das Betteln und Schlafen auf öffentlichen Plätzen verbieten.
Mit freundlichen Grüßen,
Gunnar Theissen
https://zeitschrift-vereinte-nationen.de/suche/zvn/artikel/mehr-als-nur-ein-namenswechsel

Aufruf zur Einreichung von Beiträgen wiedereröffnet:
Entkriminalisierung von Obdachlosigkeit und Armut

In vielen Ländern sind Personen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, in Armut leben oder sich in einer prekären Situation befinden, nach wie vor in unverhältnismäßiger Weise Bußgeldern, Abschiebung, willkürlicher Verhaftung oder Inhaftierung ausgesetzt, wenn es sich um Bagatelldelikte oder überlebensnotwendiges Verhalten handelt, wie z.B. informeller Straßenverkauf, Müllsammeln, Sexarbeit, Betteln, Schlafen, Kochen oder Essen an öffentlichen Orten. Personen, die nicht in der Lage sind, Bußgelder für Bagatelldelikte zu zahlen, z. B. für das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein, werden in vielen Ländern weiterhin inhaftiert. Solche Sanktionen sind nicht nur menschenrechtlich bedenklich, sondern belasten auch das Strafrechtssystem mit Problemen, die besser durch andere Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen von Obdachlosigkeit oder Armut gelöst werden sollten.

Der Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte und der Sonderberichterstatter für das Recht auf angemessenes Wohnen haben beschlossen, dem UN-Menschenrechtsrat in Genf im Jahr 2024 einen gemeinsamen Bericht vorzulegen, um eine Bestandsaufnahme der Bemühungen um die Entkriminalisierung von Straftaten im Zusammenhang mit Armut oder Obdachlosigkeit vorzunehmen. Sie laden Staaten, lokale Regierungen, UN-Organisationen, regionale Menschenrechtsmechanismen, nationale Menschenrechtsinstitutionen, Experten und Organisationen der Zivilgesellschaft ein, weitere Beiträge zu leisten oder aktualisierte Informationen zu übermitteln. Die Frist für die Einreichung von Beiträgen endet am 15. September 2023.

Die Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen und die dazugehörigen Fragebögen in englischer, französischer und spanischer Sprache sind auf der folgenden Website verfügbar. Dort finden Sie auch die bereits eingegangenen Beiträge. Bitte verbreiten Sie diese Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen in Ihren Netzwerken. https://www.ohchr.org/en/calls-for-input/2023/call-input-decriminalization-homelessness-and-extreme-poverty

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hat in ihrer 85seitigen Stellungnahme zu Köln mitgeteilt:

Verordnung:
– § 9 („Aufführung von Straßenmusik und Straßentheater und andere Straßenkunst“):
(I) „Straßenmusik und Straßentheater dürfen im Stadtgebiet an jedem Ort nur während der ersten 30 Minuten einer vollen Stunde in einer Lautstärke aufgeführt werden, die Unbeteiligte nicht wesentlich stört. Die Verwendung von Lautsprechern und elektronischen Verstärkern ist verboten. Die zweite Hälfte einer jeden Stunde ist von Musik freizuhalten. Nach jeder Darbietung muss der Standort so gewechselt werden, dass die Darbietung am ursprünglichen Standort nicht mehr zu hören ist; der neue Standort muss mindestens 300 Meter entfernt sein. Jeder Standort darf pro Tag und pro Musiker/Musikgruppe nur einmal besetzt werden“.

– § 11 („Ruhestörendes Verhalten in der Öffentlichkeit“):
(I) „Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist jedes über den Gemeingebrauch hinausgehende Verhalten, das geeignet ist, andere zu gefährden, mehr als nach den Umständen vermeidbar zu behindern oder zu stören oder Sachen zu beschädigen, verboten, insbesondere durch: (…)

a) bestimmte Formen des Bettelns wie
– aggressives Betteln oder aggressive Verkaufspraktiken, z.B. durch Anfassen, Greifen, Versperren des Weges, aufdringliches Ansprechen, Errichten von Hindernissen, schikanöse Verfolgung,
– Betteln durch das schikanöse Zusammenwirken mehrerer Personen,
– organisiertes oder bandenmäßiges Betteln,
– Betteln, das den Fußgänger- oder Straßenverkehr behindert,
– Betteln unter Vortäuschung einer körperlichen Behinderung oder sozialen Notlage,
– Betteln durch den Einsatz von Kindern oder durch Kinder,
– Betteln durch Aussetzen von Tieren auf die Straße, ohne die erforderlichen, wahrheitsgemäß ausgefüllten Tiergesundheitszeugnisse mitzuführen,

b) wiederholte Ansammlungen von Personen, die Störungen verursachen, z. B. durch Vermüllung oder Belästigung von Passanten,

c) Störungen im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum (z.B. Verschmutzung, Gegröle, Belästigung von Personen, Gefährdung anderer durch Liegenlassen von Flaschen); und

d) sich zu erleichtern.“

(II) „Das Zelten oder Übernachten ist in öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen verboten. Im übrigen Geltungsbereich dieser VO ist es verboten, zu zelten oder einen Schlafplatz einzurichten oder zu benutzen“.

– § 11a („Alkohol- und Drogenkonsum in unmittelbarer Nähe von Kindergärten und Schulen“):
– „Im unmittelbaren Eingangsbereich von Kindergärten und Schulen ist der Konsum von Alkohol und/oder Drogen im öffentlichen Raum verboten“.

– § 32 („Ausnahmen und weitergehende Nutzungen“):
(I) „Von den Vorschriften dieser Verordnung können in begründeten Fällen Ausnahmen zugelassen werden, soweit dies mit dem öffentlichen Interesse vereinbar ist“.

Sanktionierung:

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Festlegungen in den §§ 9, 11 und 11a im Geltungsbereich dieser VO zuwiderhandelt (§ 33 I Nr. 12 bis 13a und 15 bis 21).

„Die Ordnungswidrigkeit nach § 13 I kann gemäß § 17 I OWiG mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden“ (§ 33 II).

Zum Lesen

Endstation Annostraße? Obdachlose in der Kölner Südstadt zwischen Stigmatisierung und Integration. Diplomarbeit im Fachbereich Sozialarbeit der Fachhochschule Köln, 2001
https://epb.bibl.th-koeln.de/frontdoor/deliver/index/docId/67/file/Horbach_Lutz.pdf

Von Wegschließern und Ausgeschlossenen
Ergebnisse einer Studie über Obdachlose und die Polizei in Duisburg

Wohnungslose zeichnen sich durch ihre unterschiedlichen Lebensentwürfe und –verläufe aus und kommen auf Grund ihrer besonderen Lebensweise häufig mit der Polizei in Kontakt. Auch zwischen der Wohnungslosenhilfe und der Polizei ergeben sich immer mehr Berührungspunkte. An Hand einer qualitativen Untersuchung wird der Frage nachgegangen, durch welche Besonderheiten dieser Kontakt aus der Sicht von Wohnungslosen und von Mitarbeitern der Wohnungslosenhilfe gekennzeichnet ist. Die in Leitfadeninterviews berichteten Erfahrungen beruhen auf ganz unterschiedlichen Begegnungen mit Polizeibeamten. Daraus entwickeln Wohnungslose jeweils individuelle Handlungsstrategien, um den Kontakt mit der Polizei zu vermeiden. Allerdings sind die Interaktionen zwischen Wohnungslosen und Polizeibeamten keineswegs nur von Konflikten geprägt. Sie verlaufen in der Mehrzahl vergleichsweise unspektakulär. Die Interaktion wird entscheidend dadurch beeinflusst, wie alt die Polizeibeamten sind und ob es sich um Streifen- oder Zivilbeamte handelt, welchen Umgangston sie wählen, wie lange die Wohnungslosen der lokalen Szene angehören und polizeilich bekannt sind, wie schutzbedürftig sie sind und ob sie ein gepflegtes Erscheinungsbild abgeben oder nicht.
https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/24858/ssoar-soziprobleme-2003-2-strasser_et_al-von_wegschlieern_und_ausgeschlossenen.pdf?sequence=1&isAllowed=y&lnkname=ssoar-soziprobleme-2003-2-strasser_et_al-von_wegschlieern_und_ausgeschlossenen.pdf

Forschungsprojekt Wohnungslosigkeit
Warum geraten Menschen in einem so reichen Land wie Deutschland in eine Situation der Wohnungslosigkeit? Und woran scheitert die Reintegration trotz eines vergleichsweise gut ausgebauten Sozialstaates?
Diese Fragen sollen in dem auf drei Jahre angelegten Forschungsprojekt am Beispiel Göttingens beantwortet werden
https://uni-goettingen.de/de/648275.html

Sendungen, Meldungen, Nachrichten

Mit Gerch rutscht der nächste Immobilienentwickler in die Pleite
Der auf Büroimmobilien und Wohnquartiere spezialisierte Immobilienkonzern Gerch hat Insolvenzanträge gestellt. Die Pleitewelle unter Projektentwicklern bekommen auch viele Wohnungssuchende zu spüren.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/mit-gerch-rutscht-der-naechste-immobilienentwickler-in-die-pleite-a-67ad0497-5ec4-49cc-bbf0-52dd0bfa421f

Gerch-Group insolvent
Was wird aus dem Laurenz Carré in der Kölner Innenstadt?

https://www.rundschau-online.de/koeln/koeln-innenstadt/gerch-group-insolvent-was-wird-aus-dem-laurenz-carr-in-der-koelner-innenstadt-633531

Renditebringer Immobilien? Die fetten Jahre für Betongold sind vorbei.
Wohnunternehmen wie Vonovia und LEG müssen ihre Immobilienbestände drastisch abwerten. Gut möglich, dass weitere Korrekturen folgen. Und es droht weiteres Ungemach. Ein Kommentar.
https://www.wiwo.de/dossiers/boersenwoche/boersenwoche-423-editorial-renditebringer-immobilien-die-fetten-jahre-fuer-betongold-sind-vorbei/29339120.html

Berliner Papiertiger
Wohnungsbündnis des Senats der Hauptstadt hat vorgebliches Ziel verfehlt. Nun ist die Adler Group ausgestiegen
https://www.jungewelt.de/artikel/457278.mietenbegrenzung-ignoriert-berliner-papiertiger.html

„Am Ende des Monats hungern“
Karin hilft Bedürftigen – und ist selbst auf Kölner Tafel angewiesen
https://www.express.de/koeln/koeln-grembergertreff-ist-wichtige-anlaufstelle-fuer-beduerftige-630770

Wohnungsnot: Falsche Propheten
https://www.woz.ch/taeglich/2023/08/23/wohnungsnot-falsche-propheten

Termine

27.08.2023, ab 14 Uhr Loss mer singe. Zu Besuch beim SSM, am Faulbach 2, Eintritt 11€
https://www.ssm-koeln.org/

27.08.2023, 11 – 17 Uhr, Sommerfest im Petershof, Lövenicher Weg 9-11, Müngersdorf

01./02.09.2023, 18 Uhr Bewegungskonferenz Abolitionismus. Kulturbunker Mülheim
https://kulturbunker-muelheim.de/event/bewegungskonferenz-abolitionismus-in-koeln/

07.09.2023, 15:30 Rat der Stadt Köln

09.09.2023, 20 Uhr, Wohin mit Kurt? Film über 3 Obdachlose, Ebertplatz

01. – 10.11.2023 Gefängnistage: Wohnungslosigkeit/Knast/Wohnungslosigkeit https://www.aktionstage-gefaengnis.de/bundesweite-aktionen/aktionstage-2023/

05.12.2023, 19 Uhr, Werner Rügemer: Wem gehört mein Wohnraum. Friedensbildungswerk

Für eine Stadt ohne Obdachlosigkeit
Für eine Stadt ohne Zwangsräumungen
Für eine Stadt ohne Drogentote
Für eine Stadt ohne Gewalt gegen Frauen und Kinder
Für eine Stadt ohne Abschiebungen
Für eine Stadt ohne Armut

26. August  2023
Klaus Jünschke und Rainer Kippe
https://wohnungsnot.koeln

PS
Spendenaufruf
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Spendenkonto MachMit! e.V.  IBAN: DE53370501981011342704
Verwendungszweck:  Aktionsbündnis

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