Kontakt: Rainer Kippe, r.kippe@ina-koeln.org
[Josef B., Straßenmusiker] – [Todesurteile im Iran] – [Leerstand-Protest] – [Leerstand-Datenblatt] – [Gerechtigkeit in Köln] – [Wanzen in Notunterkunft] – [Abschließbare Einzelzimmer für Obdachlose] – [fifty/fifty Straßenmagazin berichtet über Rassismus]
Tödliche Machtdemonstration
Wir gedenken des Jozef B., Straßenmusiker und schwer alkoholkrank, der am 6.August 2022 in Ostheim durch Polizeikugeln starb, weil er nicht bereit war, seine Wohnung zu räumen. Er trat den beiden Kriminalbeamten, die vorgeschickt worden waren, um die Räumungsverfügung des Amtsgerichts durchzusetzen, mit einem Messer entgegen.
Hier ging es um eine Machtdemonstration, in der das Recht des bürgerlichen Gesetzbuches, über sein Eigentum frei verfügen zu können, über das Recht des Mieters auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 des Grundgesetzes gestellt wurde und die Rangordnung unserer Verfassung übergangen wurde: Leben steht über Besitz.
Mit ein wenig Geduld könnte Jozef B. heute noch leben.
Die Stadtrevue schrieb damals zu dem Einsatz in Ostheim:
20230806_Gedenken an Jozef B.
https://www.stadtrevue.de/artikel-archiv/artikelarchiv/07751-kein-eindeutiges-bild/
Zu den Todesurteilen im Iran schreibt Klaus Jünschke am 3.8.
Protestkundgebung gegen Todesurteile im Iran
Heute hat eine iranischen Frauenorganisation auf dem Breslauer Platz gegen die Todesurteile protestiert. Am 10.8.2024 wird die nächste Kundgebung auf dem Chlodwigplatz sein.
Journalistinnen verurteilen Todesurteil gegen Aktivisten Bakhshan und Sharifa
Eine Gruppe von Journalistinnen in Südkurdistan hat die Entscheidung der iranischen Behörden, die Aktivistinnen Sharifa Mohammadi und Bakhshan Azizi hinzurichten, verurteilt und erklärt, dass diese Entscheidung eine Bedrohung für die Rechte der Frauen in Kurdistan darstellt.
Die jüngste Entscheidung der iranischen Behörden, Sharifa Mohammadi und die kurdische Journalistin und Frauenrechtlerin Bakhshan Azizi hinzurichten, hat bei Frauen, Aktivisten und Journalisten Empörung ausgelöst, die diese Entscheidung verurteilt und ihre sofortige Rücknahme gefordert haben.
Heute gab eine Gruppe von Journalisten in Südkurdistan bekannt, dass die Todesurteile gegen Bakhshan Azizi am 23. Juli und Sharifa Mohammadi am vierten Juli desselben Monats eine eklatante Verletzung der Menschenrechte und der persönlichen Freiheit darstellen.
In einer von Roj News veröffentlichten Erklärung erklärten die Aktivistinnen, die Urteile beruhten auf dem Vorwurf der „Unmoral“ durch „Mitgliedschaft in regimefeindlichen Gruppen“, was das Ausmaß der Unterdrückung von Aktivistinnen in der Region verdeutliche.
Die Journalistinnen riefen „alle Aktivistinnen und Journalistinnen in der Region Kurdistan und auf der ganzen Welt auf, sich mit Bakhshan Azizi und Sharifa Mohammadi zu solidarisieren und sich dieser repressiven Politik entgegenzustellen, die von faschistischen und diktatorischen Regimen gegen Frauen angewandt wird“, und betonten, dass diese Aktivistinnen Symbole des Kampfes für die Freiheit der Frauen seien und dass die internationale Gemeinschaft eine entschlossene Haltung gegen solch harte Urteile einnehmen müsse.
Die Journalistinnen wiesen darauf hin, dass diese Entscheidung eine ernsthafte Bedrohung für Frauen darstelle und warnten, dass repressive Maßnahmen die Situation der Frauen in der Region verschlechtern könnten, wenn nicht wirksam dagegen vorgegangen werde.
Sie betonten die Notwendigkeit einer breiten Unterstützung für die Grundrechte und -freiheiten der Frauen in Kurdistan und forderten verstärkte Anstrengungen, um diesen Bedrohungen zu begegnen und die Rechte der Frauen in der gesamten Region zu schützen.
https://hawarnews.com/en/female-journalists-condemn-death-sentence-of-activists-bakhshan-sharifa
Protest gegen Leerstand in der City
Wir zitieren aus dem Kölner Stadtanzeiger vom 02.08.2024:
VON SUSANNE ESCH
Altstadt-Süd – Gekleidet so bunt wie ein Paradiesvogel hat sich der Aktivist Kalle Gerigk vor dem Haus der Weyerstraße 49 in der Nähe des Barbarossaplatzes positioniert und ein passendes Lied gesungen. Angelehnt an die Arie „Der Vogelfänger bin ich ja“ aus Mozarts „Zauberflöte“ stimmte er dort seinen Song „der Taubenfänger“ an. Denn das Haus ist ausschließlich von Vögeln bewohnt, sonst steht es leer, seit 19 Jahren.
Mit der Aktion machten Gerigk und seine Initiative „Recht auf Stadt“ auf den Leer- und Missstand aufmerksam. Das ehemalige Wohngebäude hat sich vom Wohnort in den vergangenen Jahren zu einer Brutstätte für Tauben entwickelt. „Die Nachbarn sind beunruhigt“, sagt Gerigk. „Sie befürchten, dass es eine Gefahr für ihre Gesundheit darstellt.“ Sein Anliegen ist aber vor allem eines: Angesichts der vielen Menschen, die in der Stadt verzweifelt eine Wohnung suchen, sei der Leerstand von Wohnhäusern nicht akzeptabel. So lautet seine Forderung „Tauben raus, Menschen rein!“
Gerigk hat selbst Erfahrung mit dem Verlust der eigenen Wohnung und der Schwierigkeit, in der Stadt eine neue Bleibe zu finden. Er hat selbst vor Jahren nach einer Eigenbedarfsklage eine Zwangsräumung über sich ergehen lassen. Er blieb in seiner Wohnung, weil der Eigenbedarf seiner Vermieter nicht glaubwürdig war – unterstützt von der zu diesem Zweck gegründeten Initiative „Alle für Kalle“.
Eigentümer schweigt
Seitdem hat er das Motto umgekehrt: Unter dem Slogan „Kalle für alle“ setzt er sich mit seiner eigenen Organisation „Recht auf Stadt“ für Menschen mit Wohnungsproblemen ein – und demonstriert immer wieder vor leerstehenden Wohngebäuden.
Dem Eigentümer des Wohnhaues an der Weyerstraße 49 habe er einen Brief geschrieben und ihn gefragt, warum es nun bereits so lange unbewohnt ist. Der Brief sei unbeantwortet geblieben. Dabei untersagt seit 2014 die Wohnraumschutzsatzung in Köln, Wohngebäude zweckzuentfremden, sie beispielsweise leer stehen zu lassen.
Ein Leerstand kann von der Behörde mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro pro Wohneinheit geahndet werden. Allerdings: Als Wohnraum gilt laut der Satzung nur solcher, der vor ihrem Erlass zu Wohnzwecken diente. Das Gebäude an der Weyerstraße 49 stand aber bereits vorher leer. In einem solchen Fall ist es für das Wohnungsamt oft schwierig, gegen den Leerstand vorzugehen.
Die Stadtverwaltung hat aber dennoch gegen den Eigentümer ein Verfahren angestrengt, und zwar aus einem anderen Grund: „Im Gebäude wurden in 2015 ungenehmigte Bauarbeiten im Hausinneren festgestellt“, schreibt Katja Reuter, Sprecherin der Stadt. Sie seien für die Statik des Gebäudes relevant und hätten daher einer Baugenehmigung bedurft. „Daher wurden diese Arbeiten vom Bauaufsichtsamt untersagt“, so Reuter.
In der nachfolgenden Zeit sei vom Eigentümer geplant gewesen, einen Bauantrag zu stellen. Er sei aber nach zwei Jahren immer noch nicht erfolgt. Weil das Gebäude unter Denkmalschutz steht, habe die Verwaltung das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege für eine Fachprüfung eingeschaltet. „Durch die Umstrukturierung der Abteilung konnte die baurechtliche Stilllegung leider erst wieder in 2023 in den Fokus genommen werden“, so Reuter. Das Bauaufsichtsamt könne allerdings einen Bauantrag nicht einfordern.
Baustelle im Haus
Es seien gegen den Eigentümer aber zwei Ordnungsverfahren eröffnet worden: Darin gehe es um die Beseitigung von zwei Schadstellen an der Decke im ersten Obergeschoss sowie um den Nachweis der dauerhaften Sicherheit der gesamten Deckenkonstruktion.
Auf die Ordnungsverfügung habe der Eigentümer nicht reagiert. Es seien Zwangsgelder angeordnet worden, die mittlerweile vollstreckt würden. Im Haus befinde sich immer noch eine Baustelle und das Wohnungsamt sei noch nicht handlungsbefugt.
Es bleibt somit eine Hoffnung: Wenn der Eigentümer sich nun zwangsweise mit seinem Haus befasst, werden irgendwann vielleicht statt Tauben wieder Menschen an der Weyerstraße 49 wohnen.
Leerstand in Köln

Gerechtigkeit in Köln
Während Schwarzfahrer teilweise monatelang eingesperrt werden, wenn sie das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlen können, kommen vier Bauleiter, die durch Missachtung der Bauvorschriften den Einsturz des Stadtarchivs und damit den Tod von zwei Menschen verursacht haben, mit Geldstrafen von zwei – und fünftausend Euro davon.
Der Unterschied: die Schwarzfahrer sind meist mittellose Obdachlose, während die Bauleiter von einem der reichsten und mächtigsten deutschen Baukonzerne vertreten werden
Die Hinterbliebenen sind mit dem Urteil nicht einverstanden.
Der KStA berichtete dazu am 7. 8.24.
Wanzen in städtischer Notunterkunft
Am Montag Abend meldete sich bei der Sozialberatung des Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim (SSM) in der Düsseldorfer Straße die Familie Ciudaru und bat um Hilfe.
Die Familie mit drei kleinen Kindern ist seit drei Jahren in verschiedenen Kölner Notschlafstellen untergebracht, seit drei Monaten in in einem so genannten „ Obdachlosenhotel“ in der Hansemannstraße in Ehrenfeld.
Die Kinder sind von Wanzen zerstochen.


Die Sozialberatung wendete sich an die Leiterin des Sozialamtes, Frau Dr. Robinson und bat um Abhilfe. Es wurden Fotos und Filme vorgelegt, auf denen die Einstiche und die Wanzen festgehalten sind. Das Gesundheitsamt wurde von uns entsprechend informiert. Die Reaktion der Betreiberin der Notschlafstelle setzte daraufhin die Familie vor die Tür. Dies teilte wir der Amtsleiterin in einem Schreiben mit. Inzwischen ist bei uns die eine Antwort der Stadt eingegangen, wonach nach behauptet wird, dass die obdachlose Familie selber schuld ist. Wir berichten weiter.
Die städtische Obdachlosenstelle, die sogenannte Fachstelle Wohnen, am Ottmar-Pohl-Platz verlangt nun von der Familie, sich desinfizieren zu lassen, bevor eine andere Notschlafstelle angeboten wird. Solange sitzt die Familie mit ihren drei kleinen Kindern auf der Straße.
Abschließbare Einzelzimmer für alle Obdachlosen
Seit vier Jahren fordern wir die sofortige Unterbringung aller Obdachlosen in abschließbare Einzelzimmer. Coronabedingt hatten das selbst der Sozialausschuss und der Rat der Stadt Köln 2021 beschlossen, aber nicht umgesetzt. Seit der Nationale Aktionsplan zur Abschaffung der Wohnungslosigkeit auf Bundesebene Gestalt annimmt und in Köln ein eigenes Kölner Konzept zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit verabschiedet wurde, könnten und Bund und Stadt mit der sofortigen Unterbringung der Obdachlosen in abschließbare Einzelzimmer beweisen, wie ernst es ihnen damit ist, bis 2030 ein Land bzw. eine Stadt ohne Wohnungslosigkeit zu werden. Wir haben immer betont, dass diese Sofortmaßnahmen der Unterbringung in abschließbaren Einzelzimmer eine Übergangshilfe wäre, solange es noch nicht Housing-First-Wohnungen für alle gibt.
Von Artikel 1 des Grundgesetzes – Die Würde des Menschen ist unantastbar -, und von Kanzler Scholz verkündetem Versprechen „You will never walk allone“ waren die Obdachlosen bisher ausgenommen.
Die Lebenserwartung der Obdachlosen auf der Straße liegt 30 Jahre unter dem Bundesdurchschnitt. Sie sind gewalttätigen tödlichen Übergriffen ausgeliefert und werden extrem kriminalisiert, unverhältnismäßig hoch ist ihr Anteil in den Gefängnissen. Im Augustheft der Düsseldorfer Straßenzeitung FiftyFifty wird am Beispiel von drei Rumänen und Polen vermittelt, wie die besonders verletzliche Gruppe der osteuropäischen Obdachlosen ohne Leistungsanspruch rassistisch diskriminiert wird.
Zum FiftyFifty-Artikel: „Im Abseits – Rassismus gegen migantische Obdachlose“
https://www.fiftyfifty-galerie.de/magazin/aktuell
https://www.fiftyfifty-galerie.de
In Köln werden den osteuropäischen Obdachlosen ohne Leistungsanspruch in der Vorgebirgsstraße Mehrbettzimmer mit ausgehängten Türen als „humanitäre Hilfe“ angeboten.
https://www.wohnungslos-in-koeln.de/einrichtung/humanitaere-hilfe/
Sozialdezernent Rau verweigert ihnen die Unterbringung in abschließbaren Einzelzimmer, weil er befürchtet, dass dann Obdachlose aus anderen Städten nach Köln nachkommen. Damit ist er nicht allein.
Seit 2005 ist die Stadt Köln Mitglied der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR). Im 10-Punkte-Aktionsplan der ECCAR geht es im Punkt 7 um die Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt: “Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermittlung und Verkauf von Wohnungen.“
https://www.stadt-koeln.de/artikel/70944/index.html
Dass dieser verbale Antirassismus nur zum Marketing der Städte in ihrem Konkurrenzkampf gegeneinander dient, sieht man daran, dass sie es bis heute nicht geschafft haben solidarisch die Obdachlosen von der Straße in die leerstehenden Wohnungen und Büroimmobilien unterzubringen. Der Einsatz für die Diversität ist an die Stelle des Kampfes für die Gleichheit getreten ist, statt ihn zu ergänzen.
Das Hamburger Straßenmagazin Hinz&Kunzt berichtet in der Augustausgabe vom Projekt „Wohnschmiede“. Auf dem Gelände der Christuskirche in Eimsbüttel hat die Behrens-Stiftung sechs Wohncontainer aufstellen dürfen, in denen osteuropäische Obdachlose ohne Leistungsanspruch in eigenen abschließbaren Zimmern wohnen können – als befristete Überbrückungshilfe in die eigene Wohnung. Im Kommentar hat der Redakteur Jonas Fabricius-Füller Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) kritisiert, der Osteuropäer aufgefordert hat in die Heimat zurückzugehen und vor einem „Pull-Effekt“ gewarnt hat. Wenn die Rückkehr in die verarmte Heimat eine Option wäre, würden die Obdachlosen von allein drauf kommen. Auch Jonas Fabricius-Füller erklärt: „Ihnen aus dem Elend zu verhelfen wäre nicht nur ein Akt der Mitmenschlichkeit, sondern würde Hamburg Auf dem Weg zur Beseitigung der Obdachlosigkeit bis 2030 ein großes Stück weiterbringen.“
https://www.hamburger-wohnstifte.de/service/aktuelles/standard-titel/die-wohnschmiede-neue-perspektiven-fuers-leben
In Köln stehen weit mehr Wohnungen leer, als Obdachlose auf der Straße zu überleben versuchen. Solange die Stadt sich weigert diese Obdachlosen in abschließbare Einzelzimmer unterzubringen, ist es unsere Pflicht diese Häuser zu besetzen. Wir müssen erreichen, dass eine Mehrheit in der Stadt nicht mehr bereit ist den Obdachlosen beim Sterben zuzusehen.
8. August 2024
Klaus Jünschke
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Mit freundlichen Grüßen
Rainer Kippe

